Sonntag 5. Februar 2012
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Presseaussendungen

SJ - Moitzi und Lercher: RFJ Steiermark in neuerlichen Skandal verwickelt?

Graz – Wie erst jetzt bekannt wurde, ist es Ende Jänner in einem Grazer Cafe zu einem neuerlichen Vorfall mit vermuteter Wiederbetätigung nach dem NS - Verbotsgesetz gekommen, wo anscheinend völlig unschuldige Gäste des Cafes schwer verletzt worden sind.

Die Beteiligten, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sind jedoch keine Unbekannten. Wieder einmal waren Mitglieder und ehemalige Funktionäre des RFJ Steiermark in diesem Vorfall involviert. „Und täglich grüßt das Murmeltier…! Nachdem es dem RFJ offensichtlich kein Anliegen ist, die rechten Umtriebe von einigen seiner Mitglieder abzustellen, drängt sich die Frage auf, was der RFJ unter Jugendarbeit versteht und was sich auf Treffen und Sitzungen eigentlich so abspielt?


Der Ausschluss aller Beteiligten aus dem RFJ wäre für mich eine selbstverständliche Reaktion der Verantwortlichen. Um diese Umtriebe bei den Jungfreiheitlichen endlich abzustellen ist wohl die Exekutive gefragt! Lippenbekenntnisse der Verantwortlichen a lá eidesstaatlicher Erklärungen zur Distanzierung von rechtem Gedankengut, um sich aus dem rechten Licht zu rücken, sind vielleicht medial brauchbar, haben sich jedoch in der politischen Praxis schon oft als irrelevant erwiesen!“, so Max Lercher, Vorsitzender der SJ Steiermark.


„Erfreulich ist, dass schon die damalige Jugendlandesrätin Vollath die rechten Umtriebe des RFJ für nicht mehr förderwillig hielt und einen Förderstopp veranlasst hat und es einen aufrechten Landtagsbeschluss gegen eine Förderung gibt. Dieser ist unbedingt aufrechtzuerhalten, solange die Jungfreiheitlichen nicht endlich ihre Skandale abstellen und darf auch nicht nach der Landtagswahl aufgehoben werden“, so der Steirer und Vorsitzender der SJ Österreich, Wolfgang Moitzi.


„Die Entscheidung eines Förderstopps erweist sich zum wiederholten Male als berechtig und wird auch unter meiner Amtszeit aufrechterhalten. Eine demokratische und antifaschistische Grundhaltung muss von öffentlich geförderten Institutionen auch tatsächlich gelebt werden“, so die Jugendlandesrätin.


Vor diesem schockierenden Hintergrund scheinen die Versuche der Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, das Verbotsgesetz in Frage zu stellen in einem noch bedenklicherem Licht: „Der antifaschistische Grundkonsens der 2. Republik darf nicht aufgeweicht werden, weder durch selbsternannte „Verfechter der Meinungsfreiheit“ wie der freiheitlichen Präsidentschaftskandidatin, dem 3. Nationalratspräsidenten oder Jung-FPÖ Aktivisten!“, so Moitzi und Lercher abschließend.


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