EU-Verfassung: Militarisierung vorprogrammiert
Eigentlich sollte mensch nach der Ablehnung der EU–Verfassung in den Niederlanden und in Frankreich meinen, der Versuch, vom Fischereirecht über fundamentale Menschenrechte alles in Verfassungsrang zu heben, sei gescheitert. Doch die Ratifizierung geht munter weiter.
In Österreich herrscht ein Konsens unter den Parteien, dem „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, wie es genau heißt, zuzustimmen. Grund genug, sich einmal genauer damit zu befassen, was in diesem Vertrag zum Thema Militarisierung steht.
Der Weg dahin Mit den Maastrichter Verträgen von 1992 wurde die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik (GASP) für die EU verankert. 2000 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet, der einen ersten offensiven Schritt zur Militarisierung der EU vorsieht, wurden nämlich die 4000 Kilometer rund um Brüssel zum Interventionsgebiet für militärische Einsätze erklärt.
Head – Line Goal 2010
Im Juni 2004 wurde bei einem Gipfel der EU-Regierungschefs ein Papier beschlossen, dass bis zum Jahr 2010 eine Europäische Eingreiftruppe mit bis zu 60 000 SoldatInnen entstehen soll, die längerfristig in einer Krisenregion stationiert werden können, so genannte battle groups, bestehend aus circa 1500 Elitesoldaten, sollen den Weg dafür bahnen. 7 – 8 davon sollen bis zum Jahr 2007 einsatzbereit sein.
Die Verfassung
Was bisher durch unzählige Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten geregelt war, soll nun in einem einheitlichen Vertrag geregelt werden. So kommt es auch, dass sich in dieser Verfassung so ziemlich alles, was nur irgendwie geregelt sein kann, auch geregelt ist. Zum Beispiel werden die Mitgliedsländer in der Verfassung dazu angehalten, sich zu bemühen (sic!), die Gebühren für VerkehrsunternehmerInnen zu verringern. Da ist es auch kein Wunder, dass offenbar allen 4 österreichischen Parlamentsparteien der Fehler unterlaufen ist, die wichtigen Dinge, die in dieser Verfassung geregelt sind, zu übersehen. Durch die Verfassung werden 3 Kernbereiche der fortschreitenden Militarisierung der Europäischen Union festgeschrieben.
Aufrüstung
„Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Artikel I – 42, 3)
Nicht nur, dass sich die EU-Staaten zur Aufrüstung verpflichten, wird diese auch noch von offizieller Seite überwacht. Die „Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung“ überwacht diesen Auftrag zur Aufrüstung auch noch. Doch wo es Aufrüstung gibt, muss diese auch eingesetzt werden. Und da hilft ein Strategiepapier des Beauftragten für Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solanas. Sind es nämlich nicht „nur“ Verteidigungsfragen, die hier angesprochen werden, in diesem Papier wird klar darauf Bezug genommen, dass „das herkömmliche Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des Kalten Krieges galt, von der Gefahr einer Invasion ausging. Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.“ Die Vermutung von Präventivschlägen liegt nahe.<>
Zentralisierung
Der Europäische Rat ernennt den Außenminister der Union. Dieser leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Damit wird eine Machtkonzentration hin zu den großen – bereits jetzt schon immer wieder an Kriegen beteiligten – Staaten wie Deutschland, Großbritannien oder Frankreich vollzogen, die diese über einen gewichtigen Stimmenanteil im Europäischen Rat verfügen.
Insgesamt erhöht sich der Stimmanteil der 4 Großen (Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien) von 36 % auf 57 %, eine Mehrheit im Ministerrat bedarf einer Zustimmung von 55 % der Mitgliedsstaaten und 65 % der Bevölkerungsrepräsentanz. Oft wurde – zum Beispiel von Seiten der SPÖ – argumentiert, dass das Europäische Parlament durch die Verfassung viel mehr Mitspracherecht bekäme, hier scheint dies aber nicht der Fall zu sein.
Intervention
Kaum jemand kann angesichts diesem Zentralisierungs- und Aufrüstungsgebot der Europäischen Union noch ernsthaft behaupten, dass dies alles nur zum Zwecke des Friedens geschehen soll. Wozu also nun aufrüsten? Die Antwort dafür finden wir zum Beispiel in Kapitel I-41 (1). „Auf diese (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)“ kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen.“ Also Krieg im Namen des Friedens? Dieses Konzept wurde bereits durch die Interventionspolitik der USA eindrucksvoll widerlegt.
Auch die Phrase „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als nicht anderes als heiße Luft. Denn dies bedeutet keinesfalls die Bindung an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Auch die NATO nahm für ihren völkerrechtswidrigen Angriff auf Jugoslawien im Jahr 1999 für sich in Anspruch „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ gehandelt zu haben. Dies stellt nichts weiter als eine Farce dar.
Neben diesen allgemeinen Richtlinien der GASP, wird mit der Verfassung auch eine Möglichkeit zur „Strukturierten Zusammenarbeit“ geschaffen. Dabei können sich einige Länder zu einem militärischen Kerneuropa zusammenschließen und Tempo sowie Grad der Militarisierung vorgeben. Herrscht bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ansonsten das Einstimmigkeitsprinzip, haben bei der strukturierten Zusammenarbeit ausschließlich jene Länder Stimmrecht, die auch an der verstärkten Aufrüstung dieses Bündnisses teilnehmen.
Neben diesen vielen Punkten, die allein zum Thema Militarisierung in der Verfassung stehen, gibt es auch das klare Bekenntnis zu einer Wirtschaftsunion. Der freie Markt wird festgeschrieben, aber auch soziale und gewerkschaftliche Rechte werden ausgehöhlt. Deshalb stellt die Ablehnung der Verfassung in Frankreich einen wichtigen Schritt gegen diesen neoliberalen und militaristischen Vertrag dar, um die Verfassung zu Fall zu bringen.
Martina Punz
Trotzdem August 2005










