Donnerstag 9. Februar 2012
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Sozialdemokratie

„Der Wiener Jugendgerichtshof war ein international hoch angesehenes Vorzeigebeispiel...“

Interview mit SPÖ-Justizministerin Maria Berger


Trotzdem: In Deutschland forderte die CDU im Wahlkampf eine härtere Gangart gegenüber jugendlichen StraftäterInnen. Nun will die ÖVP Erziehungscamps für Jugendliche. Du lehnst diesen Vorschlag vehement ab. Wird da nicht versucht, sich durch Kriminalisierung junger Menschen politisch zu profilieren?

Berger: Um sich politisch zu profilieren würde ich der ÖVP andere Themen empfehlen. Die Bevölkerung trennt meiner Einschätzung nach schon stark zwischen dem Umgang mit jugendlichen und erwachsenen StraftäterInnen. Es gibt ja nicht ohne Grund ein eigenes Jugendstrafrecht. Wenn ein junger Mensch auf die schiefe Bahn geraten ist und eine Straftat begangen hat, liegt es in unserer Verantwortung, durch umfassende Betreuung weitere Straftaten zu verhindern und den Jugendlichen eine Perspektive zu geben. Oft haben die Jugendlichen in der Haft erstmals das Gefühl, dass ihnen jemand wirklich zuhört. Darum setze ich mich so für die Wiedererrichtung des Wiener Jugendgerichtshofs ein. Wenn der ÖVP zum Thema Jugendkriminalität nicht mehr einfällt als sogenannte „Boot Camps“ und härtere Strafen, ist das nicht besonders viel. In Hessen ist die Idee der Erziehungscamps übrigens nicht auf besonders fruchtbaren Boden gefallen, wie das Wahlergebnis zeigte.

Trotzdem: Die Idee der Erziehungscamps war nun eine Zeit lang in den Schlagzeilen. ÖVP-Generalsekretär Missethon wollte sogar ein „Boxcamp“ in Hessen besuchen. Was steckt pädagogisch eigentlich hinter diesen Camps? Ist es nicht widersprüchlich, wegen einer Gewalttat verurteilte Jugendliche Kampfsport trainieren zu lassen?

Berger: Jugendliche bringen oft ein sehr hohes Aggressionspotential mit in die Justizanstalt. Das muss man auf die eine oder andere Weise kanalisieren. Wir bieten in der Jugendstrafanstalt Gerasdorf sehr viel Sport an, auch weil die BetreuerInnen über den Sport einen besseren Zugang zu den Jugendlichen finden. Sie lernen in der Anstalt Verantwortung zu übernehmen, viele Jugendliche holen eine Ausbildung nach. Was ein „Boxcamp“ ohne begleitende Maßnahmen bringen soll, weiß ich nicht. Vielleicht kann uns Herr Missethon nach seinem Besuch aufklären.

Trotzdem: Die ÖVP-FPÖ-Regierung hat im Jahr 2002 den Wiener Jugendgerichtshof aufgelöst. Was machte diese Institution so besonders, bzw. wie stellt sich der Jugendstrafvollzug heute dar?

Berger: Der Wiener Jugendgerichtshof war ein international hoch angesehenes Vorzeigebeispiel, wie man mit straffällig gewordenen Jugendlichen umgehen kann. Das Besondere war die enge Verzahnung von Gericht, Strafvollzug und Sozialarbeit an einem Ort. Mit der Schließung durch die Vorgängerregierung ist hier einiges zerstört worden. So sehr sich unsere MitarbeiterInnen bemühen, die Jugendabteilung in der Justizanstalt Josefstadt kann das nicht leisten. Es passieren leider immer wieder Übergriffe unter den Jugendlichen. Das hat es im alten JGH in dieser Form nicht gegeben. Deshalb war es eine meiner ersten Entscheidungen, den JGH in Wien Erdberg wiederauferstehen zu lassen, und zwar in jeder Hinsicht auf dem neuesten Stand.

Trotzdem: Mit der neuen Asylgesetzesnovelle Ende letzten Jahres wurde die Grundlage für die Einrichtung eines Asylgerichtshofes geschaffen. KritikerInnen – auch die SJ - sehen in dem von der SPÖ mitbeschlossenen Gesetz ein massives Problem darin, dass AsylwerberInnen in Zukunft nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof Einspruch erheben können. Eine Aushöhlung des Rechtsstaats?

Berger: Ich gehe davon aus, dass diese Frage letztlich vom Verfassungsgerichtshof entschieden wird.

Trotzdem: Humanitäre Gründe für einen legalen Aufenthaltsstatus liegen nach wie vor im subjektiven Ermessen des Innenministers. Sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat statt dem Gnadenakt einer Einzelperson nicht eher objektive und rechtlich einforderbare Kriterien geben?

Berger: Ein „humanitäres Bleiberecht“ ist aus juristischer Sicht sicher nicht das Gelbe vom Ei. Man sollte aber auch berücksichtigen, dass dieses Instrument erst dann zum Tragen kommt, nachdem in mehreren behördlichen Instanzen kein Aufenthaltstitel gewährt werden konnte.

Trotzdem: Die Sozialdemokratie ist nach 7 Jahren Schwarz-Blau- Orange auch mit dem Versprechen angetreten, eine "neue Form des Parlamentarismus" einzuführen und die Rechte der Abgeordneten und der Opposition zu stärken. Die Realität ist und war aber, dass erstmals in der Geschichte der 2. Republik der Bundespräsident seine Unterschrift unter ein Gesetz verweigerte, 2/5 der Gesetze im Jahr 2007 in den letzten drei Sitzungstagen beschlossen wurden, und dass Ausschüsse einfach nicht tagten. Warum hält die SPÖ dieses Versprechen nicht ein, und wie stehst du als "oberste Juristin" der Republik dazu?

Berger: Die SPÖ-Parlamentsfraktion hat sich so wie vor der Wahl für die Ausweitung und Stärkung der Minderheitenrechte stark gemacht, der Koalitionspartner ÖVP hat sich dem verweigert. Das ist sicher eine unbefriedigende Situation, in einer bestehenden Koalition aber nicht zu vermeiden. Und ja, es ist zum Jahresende sehr viel auf einmal zusammengekommen. Auch aus meinem Ressort kamen in diesen Sitzungen einige Gesetzesvorhaben wie das Haftentlastungspaket oder das neue Korruptionsstrafrecht zur Abstimmung. Alle meine Vorhaben waren allerdings zuvor in Begutachtung und wurden auch im Justizausschuss ausführlich debattiert. Für andere Ressorts kann und möchte ich nicht sprechen.

Trotzdem: Im Zuge des aktuellen ÖVP-Innenministeriumsskandals hast du auf die neu zu schaffende Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft hingewiesen. Du möchtest das ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Büro für interne Angelegenheiten des Innenministeriums als Ermittllungstruppe in diese Sonderstaatsanwaltschaft integrieren. Was sind effektive Maßnahmen, um den Missbrauch einer Behörde durch eine politische Partei zu verhindern?

Berger: Wie ich schon sagte, wurde in den letzten Sitzungstagen 2007 auch das neue Korruptionsstrafrecht inklusive der Korruptions-Staatsanwaltschaft (KStA) beschlossen. Ich hätte mir für die KStA Weisungsfreiheit vorgestellt, also völlige Unabhängigkeit vom Ministerium. So eine Behörde braucht auch ErmittlerInnen, die im Idealfall ebenfalls weisungsfrei agieren können sollen – etwa jene des BIA. Das bedeutet nicht, sie völlig frei und unkontrolliert agieren zu lassen, aber jedenfalls fernab jedes möglichen politischen Einflusses. Die KStA wird es jedenfalls ab 1.1.2009 geben. Wir werden sehen, ob sich die ÖVP hier anlässlich des Skandals im Innenministerium zu einem Umdenken durchringen kann.

Trotzdem: Die Stimmen in der SPÖ nach einem Untersuchungsausschuss im Parlament zum aktuellen Skandal werden immer lauter. Auch die SJ sieht diesen als Notwendigkeit. Ist ein U-Ausschuss deiner Meinung nach notwendig?

Berger: Nicht alles, was wir politisch als Skandal werten, ist im Sinne des Strafrechts relevant. Das heißt für mich, dass neben den nun laufenden Ermittlungen der Justiz, die ganz sicher Vorrang haben, durchaus Platz für einen Untersuchungsausschuss ist. Wir sollten nicht vergessen, dass die ÖVP bisher wenig Interesse gezeigt hat, die schweren Vorwürfe von Herwig Haidinger von sich aus aufzuklären. Als Justizministerin ist es mir besonders wichtig, dass der Staatsanwaltschaft die besten Bedingungen für eine unabhängige Aufklärung geboten werden.

Kati Hellwagner

Trotzdem Februar 2008

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