Steuersenkung – eine Entlastung?
Wenn von Steuern die Rede ist, denken die meisten sofort an eine unangenehme Belastung. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den politischen Versprechungen der Parteien, Gewerkschaften und UnternehmerInnenverbände wieder, die jeweils für die von ihnen vertretene soziale Gruppe Entlastungen fordern.
Die Popularität von Steuerreformen in Österreich lässt sich dadurch erklären, dass darunter eine Steuersenkung verstanden wird. Nicht klar ist jedoch, wem die Entlastung zugute kommen soll. Weiters verschleiert diese Sicht der Dinge, dass eine niedrige Steuerbelastung gleichzeitig auch geringere Einnahmen für den Staat bedeuten. Der logische Schluss daraus ist, dass Kürzungen bei den Staatsausgaben passieren. Genauer gesagt heißt das, dass viele Menschen von Steuersenkungen und den daran gekoppelten Ausgabenreduktionen nicht profitieren. Sogar das Gegenteil ist der Fall, denn von den Kürzungen staatlicher Leistungen sind sie merklich betroffen, die Steuerentlastung fällt für sie jedoch kaum ins Gewicht. Dies hat sich vor allem in den letzten Jahren deutlich gezeigt.
Hohe Belastung des Faktors Arbeit
Es ist zu beobachten, dass die Steuern für Unternehmen seit dem Jahr 2000 gesenkt wurden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Steuerbegünstigungen eingeführt und die Steuersätze vor allem für die großen Kapitalgesellschaften deutlich verringert. Die angeblichen Motive sind das Ankurbeln der Konjunktur und dadurch das Schaffen von Beschäftigung und das Bestandhalten im internationalen Steuerwettbewerb.
Doch die Auswirkung auf das Budget ist enorm. Seit 2002 belasten die Steuersenkungen für Unternehmen das Budget mit etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Im Jahr 2006 waren es sogar mehr als zwei Milliarden Euro. Das macht in etwa die Hälfte des gesamten Budgetdefizits aus und ist fast gleich viel, wie durch die Pensionsreformen seit dem Jahr 2000 an Einsparungen erzielt wurde. Damit verlagert sich die Steuerbelastung weiter vom Faktor Kapital zum Faktor Arbeit.
Verringerung der Spitzensteuersätze
Nachdem die Senkung der Unternehmenssteuern auf der „Check-liste für konservative Steuerpolitik“ vorerst abgehakt ist, werden die Forderungen nach einer steuerlichen Entlastung der oberen Einkommensschichten immer lauter. Denn es könne ja nicht sein, dass immer weniger Leute immer größere Lasten zu tragen haben. Das heißt, die von konservativer Seite angestrebten Steuersenkungen konzentrieren sich auf die Entlastung von Spitzeneinkommen im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer. Das würde eine Herabsetzung der einzigen progressiven Steuer – also einer Steuer, die von BezieherInnen hoher Einkommen einen größeren Teil ihres Einkommens verlangt als von BezieherInnen kleiner Einkommen – bedeuten.
Senkung der Abgabenquote
Des Weiteren steht eine generelle Senkung der Abgabenquote auf der neoliberalen Tagesordnung. Unter Abgabenquote ist der Anteil von Steuern und Sozialbeiträgen am BIP zu verstehen. In Österreich beträgt sie derzeit 41 Prozent des BIP. Dieser Wert liegt etwas über dem EU-Durchschnitt und merklich unter dem der skandinavischen Länder.
Die Steuersenkung im Jahr 2005 stand unter dem Motto „Weniger Steuern – mehr Geld fürs Leben“. Das Ziel dieser Senkung war die Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent bis zum Jahr 2010 und längerfristig auf 33 Prozent des BIP. Argumentiert wurde das mit eindrucksvollen Zahlen, denen nach die Menschen derzeit bis zum 3. Juni für den Staat arbeiten und erst dann für sich selbst.
Die Aussagekraft dieser Quote ist jedoch nicht sehr hoch. Das ist darauf zurück zu führen, dass die Abgaben nur einen Teil der Staatseinnahmen darstellen. Denn werden beispielsweise wie in den letzten Jahren die Gebühren angehoben, wie etwa für die Ausstellung eines Reisepasses, oder es werden neue eingeführt, wie die Studiengebühren, steigt die Belastung für die Menschen, in der Abgabenquote schlägt sich das jedoch nicht nieder.
Auch im internationalen Vergleich stößt man/frau auf Probleme. In den skandinavischen Ländern werden beispielsweise die Sozialtransfers für die Elternkarenz oder Arbeitslosigkeit besteuert. Das führt zwar zu einer höheren Abgabenquote, dies stellt für die Bevölkerung jedoch keine zusätzliche Belastung.
Grundsätzlich verfügen Länder mit hoher Abgabenquote über ein gut ausgebautes Sozialsystem, während Länder mit niedrigerer Abgabenbelastung einen schwachen Sozialstaat haben. Dies führt auch die Aussage, dass die ÖsterreicherInnen jährlich bis in den Juni ausschließlich für den Staat arbeiten, ad absurdum. Denn dabei wird die Tatsache, dass staatliche Leistungen wie Infrastruktur, Dienstleistungen und Sozialtransfers mit diesen Abgaben finanziert werden, komplett außer Acht gelassen.
Wer profitiert?
Die Einnahmen des Bundes an der Lohnsteuer sind von 1992 bis 2006 um 78 Prozent gewachsen (trotz Steuerreform 2005!). Die Einnahmen an Unternehmenssteuern sind hingegen nur um 40 % gewachsen. Die ArbeitnehmerInnen haben durch die Steuerreform 2005 kaum eine Entlastung gespürt und die Einnahmen an Lohnsteuer wachsen kräftig. In der Öffentlichkeit wird hingegen das starke Wachstum der Körperschaftsteuer von 2006 auf 2007 bejubelt. Die Zahlen schauen aber anders aus. Denn während die Körperschaftsteuer vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2006 nur um 6 Prozent gestiegen ist, sind die Lohnsteuer um 11,5 Prozent und die Umsatzsteuer um 14,8 Prozent gestiegen.
Deutlicher kann nicht gezeigt werden, wie sich – bei steigenden Gewinnen und sinkender Lohnquote – die Finanzierung der Staatsaufgaben immer mehr auf LohnsteuerzahlerInnen und KonsumentInnen verschiebt. Noch ungerechter würde es, wenn statt den progressiven Steuersätzen in der Lohn- und Einkommensteuer eine Einheitsteuer („Flat tax“) mit nur einem Steuersatz – sowohl für Kleinverdienende als auch für Millionäre – eingeführt werden würde. Gleichzeitig würden in so einem System die letzten Steuerbegünstigungen der ArbeitnehmerInnen (z.B. steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, begünstigtes 13./14., PendlerInnenpauschale usw.) gestrichen.
Österreich ist reich, ÖsterreicherInnen nicht
Gemessen am BIP pro Kopf gehört Österreich zu den reichsten Industriestaaten. Mit einem sozial gerechten Steuersystem wäre es auch in Zukunft möglich, den Sozialstaat zu finanzieren. Maßnahmen in Richtung eines solchen Steuersystems könnten unter anderem folgende sein:
- Verdopplung der Negativsteuer für GeringverdienerInnen und deren Auszahlung auch an
PensionistInnen - Einführung einer Vermögensteuer
- Senkung der Lohnsteuer für BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen
- Mehr Steuereinnahmen durch die Einschränkung der Gruppenbesteuerung und der Steuerprivilegien für Privatstiftungen, Besteuerung von Spekulationsgewinnen
Christine Utzig
"Trotzdem" Juli 2008










