Staat oder Privat
Die im September 2003 von der schwarzblauen Bundesregierung über die Bühne getriebene Vollprivatisierung der voestalpine bietet einmal mehr Anlass für grundsätzlichere Feststellungen zum Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft.
Der Staat beziehungsweise die Öffentliche Hand sowie ihr Einfluss auf die Wirtschaft wurden von der Arbeiter/ innenbewegung ebenso wenig erfunden wie die Gemeinwirtschaft. Sowohl der klassische Nachtwächterstaat als auch der autoritäre Obrigkeitsstaat erfüllten verschiedene Funktionen für "die Wirtschaft". Beide ließen die Arbeiter/innenbewegung links liegen beziehungsweise unterdrückten sie. Erst durch ihre politischen Kämpfe wurde (im Zusammenwirken mit liberal und humanistisch gesonnenen Fraktionen des BürgerInnentums) ein Strukturwandel der Öffentlichkeit bewirkt, sodass der Staat mehr und mehr demokratischen Charakter angenommen hat (auch wenn die politische Demokratie noch vieles zu wünschen übrig lässt).
Die Demokratisierung des staatlichen Bereichs bedeutete aber nicht, dass die Herrschaft von (selbsternannten) Eliten abgeschafft worden wäre. Sie vollzieht sich seither nur unter anderen Bedingungen und mit anderen Methoden. Vor allem blieben die Wirtschaft und die Unternehmen ein Bereich der Herrschaft von „Eliten“.
Die Verelendung in industriekapitalistischen Nachtwächterstaaten, die entbehrungsreichen Opfer im (Ersten) Weltkrieg der autoritären Obrigkeitsstaaten, die verheerende Massenarbeitslosigkeit im Umfeld der kapitalistischen Weltwirtschaftskrise von 1929 (die in Mitteleuropa von einer Restaurierung des autoritären Staates begleitet war), die verhängnisvolle Rolle unkontrollierter privater Wirtschaftsmacht bei der Aufpäppelung antidemokratischer faschistischer Bewegungen und die Entwicklung zum Zweiten Weltkrieg riefen (nicht nur) in der Arbeiter/innenbewegung das Bestreben sowohl nach demokratisch- politischer Regulierung der Wirtschaft als auch nach öffentlichem Eigentum in der Wirtschaft selbst hervor. Begünstigt wurden diese Bestrebungen durch die Notwendigkeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg.
Das Konzept des demokratischen Wirtschaftens
Unternehmungen der (demokratisierten) Öffentlichen Hand sollten zusammen mit Genossenschaften und gewerkschaftlichen Eigenbetrieben einen gemeinwirtschaftlichen Bereich konstituieren sowie der Durchsetzung von Wirtschaftsdemokratie und der Annäherung an die Utopie von der Selbstverwirklichung der arbeitenden Menschen dienen. Durch die Teilnahme an wirtschaftlichen Entscheidungen sollten sie sich gegenseitig Einsichten in Zusammenhänge vermitteln und schrittweise die Fähigkeit entwickeln, einzelmenschliche Entfaltungsbedürfnisse, betriebliche Erfordernisse sowie gesellschaftlich Wünschenswertes aufeinander abzustimmen und dadurch Notwendiges schöpferisch zu vollbringen. Eine Demokratisierung der Wirtschaft sollte auch die angemessene Berücksichtigung der Interessen der arbeitenden Menschen an erfüllender Arbeit, an sicheren Arbeitsplätzen sowie eines ausreichenden Einkommens für alle gewährleisten.
Selbst wenn diese Utopie nur von wenigen und nur selten klar formuliert wurde, so schlug sie, durch die leidvollen Erfahrungen des Faschismus hindurch lebendig geblieben und vielen die Kraft zum Widerstand gegeben habend, nun doch als ausgleichende Gegenbewegung zur überwundenen Schreckensherrschaft in den Erwartungen und Handlungen von vielen durch.
Aber die Schaffung eines großen öffentlichen Sektors in der österreichischen Wirtschaft gelang wesentlich wegen grundsätzlich entgegengesetzter, handfester Interessen von Kapitalanlegern. In der Stunde Null des Jahres 1945 war privates Kapital in Österreich zu schwach, um jene Vermögenswerte sicherzustellen, die vom nationalsozialistischen Deutschen Reich übriggeblieben waren und unter dem Titel „Deutsches Eigentum“ Gegenstand alliierter, vor allem sowjetischer Wiedergutmachungsforderungen wurden. Da musste schon ein politischer Akt herhalten, um diese Unternehmen und Betriebe in öffentliches Eigentum zu übernehmen und sie wieder funktionstüchtig zu machen.
Dies galt vor allem für die am 20. Juli 1881 (durch Zusammenfassung von acht steirischen Hüttenbetrieben) gegründete Alpine Montan-Gesellschaft (der größte Industriekonzern der Monarchie und in der Ersten Republik ein Hort des Austrofaschismus) sowie das auf die Gründung der Reichswerke Hermann Göring am 15. Juli 1937 zurückgehende, nach der gewaltsamen Besetzung Österreichs am 10. März 1939 errichtete Hüttenwerk Linz, die späteren Vereinigten österreichischen Eisen und Stahlwerke (VÖEST), seit der Fusion am 1. Jänner 1973 voestalpine.
Die Verstaatlichung in Österreich
Das (erste) Verstaatlichungsgesetz vom 26. Juli 1946 (BGBl. 168/1946) umfasste drei Großbanken sowie zahlreiche Unternehmen aus den Sektoren Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle, Elektro, Chemie, Maschinenund Schiffsbau, Donauschifffahrt, Kohle, Erdöl und Erdgas. Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. (Der Privatisierungsauftrag für die voestalpine erfolgte bereits 1993, also noch unter einer SPÖÖVP- Koalition!)
Die Verstaatlichung in Österreich war also mit unterschiedlichen Erwartungen der gesellschaftlich-politischen Kräfte verbunden. Dazu kam, dass für den Marshall-Plan ein staatlich-politischer Wiederaufbau auf kapitalistischer Grundlage die Voraussetzung dafür war, Kapital aus den USA in Westeuropa zu investieren. In Österreich subventionierte die Verstaatlichte durch ihre Preiszurückhaltung die private Finalindustrie und trug dadurch zum Funktionieren der kapitalistischen Wirtschaft bei.
Unbeschadet in ihrer Nützlichkeit für das private Kapital bot Österreichs Verstaatlichte, wenn sie unter SPÖ- Kompetenz gekommen war, Ansätze zur Verwirklichung der Utopie. Sie versuchte soziale Neuerungen beim Verhältnis zwischen Management und Belegschaft beziehungsweise BetriebsrätInnen, erfüllte Pionierfunktion bei der Ausgestaltung der Mitbestimmung und praktizierte zeitweise eine Beteiligung der Belegschaften am betrieblichen Ertrag. Diese mustergültigen, durch entsprechende Leistungen zustandegebrachten sozialen Standards sollten auch in der privaten Wirtschaft durchgesetzt werden.
Die Verstaatlichte war das Rückgrat der zufriedenstellenden österreichischen Arbeitsmarktsituation. Selbst als auch sie dann zum Personalabbau gezwungen wurde, schuf sie das beispielgebende Modell der Arbeitsstiftung und praktizierte einen wohltuenden Gegensatz zur privaten Wirtschaft. Sie überließ die Gekündigten nicht ihrem Schicksal, sondern half ihnen bei der Umqualifizierung und beim Neustart in anderen Berufen.
Die Krise der Verstaatlichten
Die beschäftigungssichernde Funktion der Verstaatlichten wirkte sich auch als Umverteilung zugunsten der Arbeitseinkommen aus. Das nährte die wachsende Abneigung des privaten UnternehmerInnentums und der ÖVP, die seit Beginn der Achtziger- jahre immer rücksichtsloser eine allgemeine Privatisierung verlangten.
Die Krise auf dem Stahl-Weltmarkt in den Siebzigerjahren machte den StahlproduzentInnen in allen Industriestaaten zu schaffen. Weil aber in Österreich die Stahlproduzenten staatlich waren, wurde diese Krise von den Bewusstseinsagenturen des Privatkapitals zu einer Krise der verstaatlichten Wirtschaft umgemogelt. Selbstverschuldete Fehler im Bereich verstaatlichter Unternehmungen (wie sie auch in der Privatwirtschaft passieren) erleichterten diese Denunzierungen. Dieses Gemisch aus Ideologie und Tatsachen reichte aus, um auch in der Arbeiter/innenbewegung ein „Umdenken“ zu bewirken. Waren es anfänglich „nur“ „Technokraten“, die unter dem Eindruck frustrierender Entwicklungen zu einer Privatisierung bereit waren, so waren bald auch kritischere Geister zur Anpassung bereit. Das äußerte sich in der Phrase „Die Eigentumsfrage ist nicht so wichtig, es kommt vielmehr auf die Entscheidungsverhältnisse an“.
Wenn Reformen der Entscheidungsverhältnisse zu einer Ergebnisverbesserung des Unternehmens führen, dann kommt dies den EigentümerInnen zugute. Daher ist es nicht unerheblich, wem der Betrieb gehört, ob nur wenigen oder einer durch demokratische Strukturen repräsentierten Öffentlichkeit. Umgekehrt nützt es einer demokratischen Öffentlichkeit nichts, wenn sie private Betriebe in ihr Eigentum übernimmt, die durch ineffiziente Entscheidungsverhältnisse sanierungsbedürftig geworden sind, weil sonst durch die Schließung massenhafter Arbeitsplatzverlust oder regionale Entvölkerung droht. Hier bliebe eine Änderung bloß des Eigentumscharakters folgenlos, wäre sie nicht mit einer entsprechenden Reform der Entscheidungsverhältnisse verbunden.
Welche Bedeutung die Eigentumsfrage in Wirklichkeit hat, belegen die umfangreichen Privatisierungen, nachdem es gelungen war, den „Staat als den schlechtesten Unternehmer, den es gibt“ hinzustellen. Wenn es tatsächlich nur darauf angekommen wäre, die Effizienz öffentlichen Unternehmenseigentums zu sichern, dann hätten es Strukturreformen und andere organisatorische Maßnahmen auch getan. So aber wurde die Privatisierung als Allheilmittel gegen das behauptete grundsätzliche Ungenügen öffentlichen Wirtschaftens gepriesen und eine allgemeine Animosität gegenüber allem Öffentlichen angeheizt. Dadurch soll der gesellschaftlichen Mehrheit ihr eigenes Interesse madig gemacht werden. Diese Animosität färbt auch auf die in der Öffentlichkeit enthaltenen demokratischen Strukturen ab und begünstigt auf ihre Weise eine erhöhte Anfälligkeit für rechtspopulistische und antidemokratische Strömungen.
Auch der/die Private ist grundsätzlich keinE bessereR UnternehmerIn als die Öffentliche Hand, wie die Insolvenzstatistiken des Kreditschutzverbandes von 1870 belegen. Diese statistischen Befunde sind zwar kein Beweis für die grundsätzliche Unmöglichkeit privaten Wirtschaftens, ziehen aber nichtsdestoweniger Folgekosten (Inkassoverluste, Ausfälle von Abgaben und Steuern, Arbeitsplätzeverluste) nach sich, für die die Allgemeinheit aufkommen muss.
Die Nachteile einer Privatisierung
Das gilt auch für die Privatisierung schlechthin. Vorübergehende Preisvorteile gehen zu Lasten der Beschäftigten sowie der Allgemeinheit (und damit auch der Verbraucher/innen). Ganz abgesehen davon, dass die Preise nicht nur alle Kosten decken, sondern auch die Renditen privater InvestorInnen gewährleisten müssen.
Das wird mit Kündigungen, Zerstörung sozialer Standards, Erhöhung des Leistungsdrucks und nichtdaseinssichernden Arbeitsverhältnissen bezahlt. Die Folgekosten durch Arbeitslosigkeit und Verarmung erhöhen den öffentlichen Finanzbedarf und belasten als Steuern (bei „Sparpaketen“ als weitere Verschärfung sozialer Spannungen) die Allgemeinheit. Verbilligungen beruhen auf Leistungsstandardisierungen, die die Versorgungsbedürfnisse entlegenerer Regionen und benachteiligter Bevölkerungsgruppen vernachlässigen. Weitere Folgen der Privatisierung: eine drastische Verschlechterung der Beschäftigungslage mit Verfestigung der Tendenz zu massenhafter Langzeitund Sockelarbeitslosigkeit.
Der Personalabbau von Betrieben führte auch zum Unterschreiten der für die Freistellung von BetriebsrätInnen maßgeblichen Beschäftigtenzahl, wodurch sich die betriebliche Interessenvertretung verschlechtert. Das Mitbestimmungspotenzial geht zurück, die Durchsetzung der Interessen der arbeitenden Menschen gelingt immer schwerer. Die Organisationen der Arbeiter/innenbewegung geraten dadurch weiter in Misskredit, obwohl angesichts dieser Entwicklung gerade ihre Stärkung dringend erforderlich ist. Das alles nützt KapitaleigentümerInnen.
Nicht „der Staat“ an sich versagt, sondern die Besitzenden und Vermögenden versagen dem Staat als (wie auch immer zu kritisierender) öffentlich-demokratischer Gemeinschaftseinrichtung ihre Unterstützung. Sie bedienen sich seiner als Instrument, um durch Druck auf Regierungen und Parlamente Sparbudgets durchzusetzen, deren Wirkung darin besteht, Leistungen zugunsten sozial Schwächerer zu kürzen, zu streichen.
Der Staat ist nicht Selbstzweck wie das Private! Es geht um die bestmögliche Versorgung aller Menschen mit Gütern und Dienstleistungen auf der Grundlage von Demokratie, Gleichheit und Solidarität. Dafür bietet ein demokratisierter öffentlicher Bereich wichtige Voraussetzungen. Wie ungenügend auch immer, gewährleistet er besser als demokratielose, nicht-öffentliche Einrichtungen eine Berücksichtigung der Interessen der benachteiligten Mehrheit und verhindert, dass sich menschliche Belange auf bloße Marktbeziehungen verkürzen.
Die durch den Neoliberalismus eingeleitete Gleichstellung von öffentlich und privat in der Wirtschaft ist kurzschlüssig. Die Öffentliche Hand als demokratisch legitimierte Gemeinschaftseinrichtung aller Staatsbürger/innen, als Repräsentantin der Allgemeinheit, soll mit Gruppen von Staatsbürger/inne/n (Wirtschaftstreibenden), die nur ihre Sonderinteressen verfolgen, auf eine Stufe gestellt und zur Konkurrenz mit ihnen gezwungen werden!
Statt dessen bedarf es der Verbesserungen öffentlicher Strukturen, des Ausbaus von Teilnahmemöglichkeiten für die Betroffenen, organisatorischer Maßnahmen für rationelleren Mitteleinsatz zwecks der Wirksamkeitssteigerung ihrer Aufgabenerfüllung bei Versorgung, Bedarfsdeckung und Dienstleistung zugunsten der Allgemeinheit, also vor allem für jene, die den allesbeglückenden Versprechungen der Marktwirtschaft nicht teilhaftig werden können.
Die Demokratisierung muss über das Politische hinausgehen und die Wirtschaft erfassen. Es geht nicht bloß um eine Stärkung des öffentlichen Sektors, sondern um den (Wieder-)Ausbau der Gemeinwirtschaft, also des Genossenschaftswesens, der Gegenseitigkeitsvereine und anderer Non-Profit-Organisationen, und um einen Ausbau demokratischer Elemente in der Wirtschaft. Das ist eine notwendige, allein jedoch keine hinlängliche Voraussetzung dafür, dass die Lebensinteressen der gesellschaftlichen Mehrheit wieder stärker berücksichtigt werden.
Es geht nicht um die Alternative "Staat oder privat", sondern um die Verbindung "mehr demokratische Öffentlichkeit und mehr Gesellschaft" und damit um mehr gemeinsam wahrgenommene gesellschaftliche Verantwortung füreinander.
Trotzdem Oktober 2003










