Freitag 10. Februar 2012
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Inhalt:

Armut und Reichtum

Viel Arbeit – wenig Lohn!

Lehrlinge und Armut

Zurzeit stehen in Österreich über 126.000 Jugendliche in einem Lehrverhältnis und können aus etwa 293 verschiedenen Lehrberufen „wählen“. Lehrlinge sind während ihrer Ausbildungszeit besonders armutsgefährdet. Die Armutsgrenze in Österreich wird derzeit mit monatlich € 900.- oder € 770 .- 14mal jährlich festgelegt.

Der Anteil von Lehrlingen, die über der Armutsgrenze verdienen ist damit verschwindend gering. Gerade in den ersten beiden Lehrjahren gibt es im Grunde keinen Lehrberuf, der eine ausreichende Lehrentschädigung bietet. Auch im dritten Lehrjahr sind es nur Berufe in der Metall-, Bau- und Chemieindustrie, die über der Armutsgrenze verdienen. Besonders geschröpft werden z.B. KosmetikerInnen oder FußpflegerInnen, die in der gesamten Lehrzeit nicht mehr als € 550.- verdienen. Gerade Lehrberufe, die überwiegend von Frauen in Anspruch genommen werden, sind diejenigen, die am schlechtesten bezahlt werden.

Die Lehrlinge müssen in den Betrieben oftmals Hilfsarbeit verrichten, und trotzdem bekommen sie als Lehrlingsentschädigung nur ein Bruchteil dessen, was ihnen auf Grund ihrer verrichteten Arbeit zustehen würde. Doch bei schlechter Bezahlung alleine bleibt es nicht. In vielen Lehrberufen sind die Lehrlinge während der Berufsschule in Internaten untergebracht. Dabei werden den Lehrlingen weder die Reisekosten zum Berufsschulort noch die Internatskosten bezahlt. Diese Kosten machen bis zu 50 % der Lehrlingsentschädigung aus!

Dazu ein kleines, anschauliches Beispiel:

Martin M. aus Schärding, angehender Zimmerer, 1 Lehrjahr, besucht die Berufschule in Linz.
Lehrlingsentschädigung € 422,94
Internatskosten € 283,40
Fahrtkosten € 32,80 (bei Verwendung von ÖBB Vorteilscard)
Ergibt € 106,74

Abgezockt? – Nein danke!

Wir sehen, dass Lehrlinge in ihrer Arbeitswelt doppelt ausgebeutet werden. Auf der einen Seite mangelt es an der Qualität der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Auf der anderen Seite werden sie als billige Arbeitskräfte in den Unternehmen missbraucht. Lehrlinge müssen sich Fortbildungsmaßnahmen selbst bezahlen, müssen Internats- und Reisekosten zur Berufsschule selbst übernehmen und verdienen insgesamt weniger als die Armutsgrenze – ohne Chance also, sich in jungen Jahren ein selbstständiges Leben aufzubauen.

Wir fordern deshalb eine klare Anhebung der Lehrlingsentschädigung auf zumindest 500 Euro im ersten, 800 Euro im zweiten und 1000 Euro im dritten Lehrjahr monatlich. Ein Lehrling, der voll im Leben steht und eine vollwertige Arbeitskraft im Betrieb ist, muss klar über der Armutsgrenze verdienen! Auch bei der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule muss Vieles verbessert werden.

Als ersten Schritt fordern wir die sofortige Rückerstattung der Internats- und Reisekosten durch den Lehrbetrieb. Seit Jahren werden den Betrieben Förderungen zugeschoben (Stichwort Blum Bonus) ohne den Lehrlingen auch nur irgendetwas abzugeben. Damit die Ausbildung im Gesamten verbessert wird und nicht mehr den Interessen der UnternehmerInnen untergeordnet wird fordern wir eine triale Lehrlingsausbildung In der Lehrlingsausbildung sollte es nicht nur um eine quantitative Verbesserung, sprich, dass genügend Lehrplätze vorhanden sind, sondern auch um eine qualitative Verbesserung der Ausbildung und der Arbeitsbedingungen gehen damit dem Wort Bildung auch wirklich Rechnung getragen wird.

Wir wollen deshalb die duale Lehrlingsausbildung durch ein triales Lehrlingsausbildungssystem ersetzen. Neben den Komponenten Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule sollen bei allen Berufssparten, in denen dies möglich erscheint, öffentliche Lehrwerkstätten als zusätzliche Ausbildungskomponente geschaffen werden. Lehrlinge dürfen nicht länger billige Arbeitskraft sein, sondern müssen eine gute Ausbildung erhalten!

Wir fordern:

  • Einführung eines trialen Lehrlingsausbildungssystems

  • qualitative Verbesserung der Lehrlingsausbildung
  • Internats- und Reisekostenrückerstattung
  • Anhebung der Lehrlingsentschädigung
  • Einführung eines Lehrlingsfonds


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