Freitag 18. Mai 2012
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Inhalt:

Pensionsreform

Die neue Pensionsregelung

Der Griff in die Taschen

Die Bundesregierung verlängert den Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre. Ab 2004 steigt der Durchrechnungszeitraum, jedes Jahr um ein Jahr, sodass 2028 der volle Durchrechnungszeitraum erreicht ist. Der Steigerungsbetrag wird gekürzt: Statt 2 Steigerungspunkte pro Jahr nur noch 1,78.

Ab Beginn des kommenden Jahres wird das Antrittsalter schrittweise angehoben. In den Quartalen 3 und 4 2004 jeweils um 2 Monate, danach jeweils um einen Monat. Zum Effekt hat dies, dass jemand der im 3. Quartal 2004 61,5 oder 56,5 alt würde mit 2 Monaten Verzögerung in die vorzeitige Alterspension eintreten kann, jemand der erst im Jänner 2005 dieses Alter erreicht hat, schon 5 Monate Zuschlag in Kauf nehmen muss.

Was sind die Folgen?

Die Pensionsreform hat ein dramatisches Absenken des Pensionsniveaus bewirkt, welches nur durch die Zusage einer 10%igen Verlustdeckelung abgefangen wird. Sobald diese Deckelung jedoch entfällt, greifen die Verluste des Ursprungsmodells von 42 bis 48%. Insbesonders vor dem Hintergrund der politischen Situation ist eine Beibehaltung dieser Deckelung keinesfalls gesichert! Das teilweise unausgesprochene Ziel dahinter: die Zerstückelung des öffentlichen Pensionssystems und die schrittweise Umstellung auf das Drei-Säulen-Modell.

Die Menschen sollen gezwungen werden, ihr Geld bei privaten Versicherungskonzernen anzulegen, wenn sie eine Pension über der Armutsgrenze (bzw. dem Ausgleichszulagenrichtsatz) erhalten möchten. So sollen die Banken und Versicherungen an den knapp 25 Mrd. Euro Umsatz der Pensionsversicherung beteiligt werden. Betroffen sind davon alle heute Erwerbstätigen. Die größten VerliererInnen der bereits beschlossenen Pensionsreform sind allerdings die Jungen. Durch die Tatsache, dass die volle Kürzung der Pension erst 2028 endgültig abgeschlossen ist, wenn der Durchrechnungszeitraum 40 Jahre erreicht hat, sind die heute unter 35 jährigen diejenigen, die am meisten unter der Pensionsreform leiden.

Dies aber immer vor dem Hintergrund, dass die Effekte der so genannten Harmonisierung der Pensionssysteme noch nicht berücksichtigbar sind. In Anbetracht der ursprünglichen Zielsetzung der Pensionsreform könnte hier auch von einer offenen Bedrohung auf jeglichen Pensionsanspruch gesprochen werden.

Wie werden die Kürzungen umgesetzt?

Die Regierung kürzt in Wahrheit durch drei verschiedene Maßnahmen die Pensionen:

1. Am offensichtlichsten ist die Kürzung durch die Absenkung des Steigerungsbetrages von 2% auf 1,78%. Bei „regulären“ PensionistInnen heißt das, dass für die Erreichung der Höchstpension von 80% der Höchstbemessungsgrundlage 45 statt bisher 40 Jahre gearbeitet werden muss.

2. Die Erhöhung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre bedeutet, dass Zeiten mit geringerem Einkommen in die Bemessungsgrundlage mit einfließen. Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitslosigkeit, Phasen der Teilzeitbeschäftigung bzw. Jahre mit niedrigen Einstiegsgehältern drücken die Bemessungsgrundlage und damit die Pension. Besonders dramatisch erscheint das für Junge insofern, als die neoliberale Politik der letzten Jahre für eine erhebliche Verschärfung am Arbeitsmarkt gesorgt hat und weiter sorgen wird. Im Jahr 2002 waren 800.000 Menschen zumindest vorübergehend von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Anhebung des Durchrechnungszeitraums ist deshalb gerade für Jugendliche, die heute mit hoher Arbeitslosigkeit und massiver Jobfluktuation konfrontiert sind, ein besonderer Bosheitsakt. Dafür, dass sie arbeitslos gemacht werden, kriegen sie noch niedrigere Pensionen. Außerdem hauptbetroffen: Frauen. Mit vielen Ersatzzeiten (Kindererziehung) und hohen Teilzeitquoten sind Frauen die Hauptverliererinnen der „Reform“.

3. Weiters pensionsmindernd wirkt die Tatsache, dass es für ältere Versicherungszeiten keinen vollständigen Inflationsausgleich gibt. Dem müsste durch eine Veränderung der so genannten Aufwertungsfaktoren begegnet werden.

Alles in allem kann festgehalten werden, die beschlossene Pensionsreform ist ein einziger Griff in die Taschen der Bevölkerung. Für Jugendliche bedeutet diese Reform bei noch so regelmäßig kommunizierter Beteuerung jedoch keineswegs eine sichere Pension für die Zukunft.

Trotzdem März 2004

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