Die Bundesregierung verlängert den Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre. Ab 2004 steigt der Durchrechnungszeitraum, jedes Jahr um ein Jahr, sodass 2028 der volle Durchrechnungszeitraum erreicht ist. Der Steigerungsbetrag wird gekürzt: Statt 2 Steigerungspunkte pro Jahr nur noch 1,78.